Welche AGB-Änderungsrechte hat WECAVIS und wie werden Kunden informiert?
WECAVIS ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen anzupassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform – beispielsweise per E-Mail – mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert. WECAVIS weist in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hin, sodass Kunden eine bewusste Entscheidung treffen können. Bei fristgerechtem Widerspruch können Kunden das Vertragsverhältnis beenden. Die AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich für Unternehmen gemäß § 14 BGB; abweichende Kundenbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, WECAVIS stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.