Allgemeine Geschäftsbedingungen
WECAVIS Smart Business – Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen WECAVIS LLC, 2880 W Oakland Park Blvd, Suite 225C, Oakland Park, FL 33311, USA – nachfolgend „Anbieter" – und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB – nachfolgend „Kunde" – über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung WECAVIS Smart Business.
(2) Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software zur Verfügung, mit der Einsatzberichte, Texte, Bilder, Sprachaufzeichnungen und sonstige Inhalte über Messaging-Dienste (z. B. WhatsApp) erfasst, verarbeitet, strukturiert und abgelegt werden können.
(2) Die Software dient der Unterstützung der betrieblichen Dokumentation. Sie ersetzt keine rechtliche, technische, kaufmännische oder fachliche Prüfung durch den Kunden.
(3) Die automatisierte Qualitätsbewertung (QM-Assessment) dient der Unterstützung und ersetzt keine fachkundige Prüfung durch qualifiziertes Personal.
(4) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Tarif sowie den aktivierten Modulen.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
(1) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Anbieters annimmt oder ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt.
(2) Der Anbieter gewährt dem Kunden eine unverbindliche Testphase von 14 Tagen. Während der Testphase gelten diese AGB entsprechend. Ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis entsteht erst mit Abschluss eines Abonnements nach Ablauf der Testphase.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Anfragen vor Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Nutzung der Software ist kostenpflichtig. Die Nutzung während der Testphase gemäß § 3 Abs. 2 ist hiervon ausgenommen.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich, abhängig vom gewählten Abrechnungsintervall.
(3) Der Preis richtet sich insbesondere nach dem gewählten Tarif, der Anzahl der aktiven Nutzer/Monteure sowie gebuchten Zusatzmodulen.
(4) Die Abrechnung erfolgt über einen externen Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe).
(5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Nutzerkonten und Monteure
(1) Der Kunde ist verantwortlich für alle Nutzerkonten, die seinem Unternehmen zugeordnet sind.
(2) Als aktiver Monteur gilt jede Telefonnummer, die innerhalb des Abrechnungszeitraums mindestens eine Nachricht an das System gesendet hat.
(3) Änderungen der Nutzeranzahl wirken sich auf die Abrechnung gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen aus.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten sowie verwendete Telefonnummern vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen,
- keine rechtswidrigen Inhalte zu übermitteln,
- keine missbräuchliche oder automatisierte Nutzung vorzunehmen,
- sicherzustellen, dass übermittelte Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Monatsmittel an, gemessen außerhalb angekündigter Wartungsfenster.
(2) Wartungsarbeiten, Updates oder technische Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Verfügbarkeitseinschränkungen, die auf höhere Gewalt, Störungen der Internet-Infrastruktur oder Ausfälle von Drittanbietern (z. B. WhatsApp, Cloud-Hosting) zurückzuführen sind.
§ 8 Einsatz von KI-Funktionen
(1) Die Software kann KI-gestützte Funktionen zur Analyse, Strukturierung, Zusammenfassung und Bewertung von Texten und Bildern enthalten.
(2) Die Ergebnisse dieser Funktionen stellen keine verbindlichen Bewertungen, Gutachten, Messungen oder rechtlichen Einschätzungen dar.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche durch KI erzeugten Inhalte eigenverantwortlich zu prüfen, bevor diese weiterverwendet oder an Dritte weitergegeben werden.
(4) Der Anbieter stellt sicher, dass der Einsatz von KI-Funktionen den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) entspricht, soweit diese anwendbar sind. Der Anbieter führt ein Transparenzprotokoll (Audit-Trail), das die Nachvollziehbarkeit von KI-gestützten Bewertungen gewährleistet.
§ 9 Geistiges Eigentum und Lizenzen
(1) Die Software einschließlich aller Bestandteile (Quellcode, Algorithmen, Design, Dokumentation) ist urheberrechtlich geschützt und verbleibt im Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht-übertragbares, nicht-exklusives Nutzungsrecht an der Software im Rahmen des gebuchten Tarifs.
(3) Alle durch den Kunden über die Software erstellten Inhalte (Berichte, Bilder, Texte, Sprachaufnahmen) verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur technischen Verarbeitung und Speicherung im Rahmen der Vertragserfüllung.
§ 10 Export und Weitergabe von Berichten
(1) Der Kunde ist berechtigt, mit der Software erstellte Berichte, Dokumente und Auswertungen zu exportieren und für eigene betriebliche Zwecke zu verwenden.
(2) Die Weitergabe an Auftraggeber, Kunden oder sonstige Dritte ist zulässig.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Verwendbarkeit exportierter Inhalte.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge werden je nach Wahl des Kunden monatlich oder jährlich geschlossen.
(2) Die Kündigung ist jeweils zum Ende der vereinbarten Abrechnungsperiode möglich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten (Berichte, Bilder, Texte) für einen Zeitraum von 90 Tagen zum Download über das Portal bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters, die auf der Website abrufbar ist.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist unter wecavis.com/de/datenschutz abrufbar und wird mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
§ 14 Individuelle Leistungen (Custom Implementation)
(1) Der Anbieter kann auf Anfrage individuelle Leistungen erbringen, insbesondere die Erstellung branchenspezifischer Report-Templates, die Konfiguration automatisierter Prüfprozesse sowie die Anpassung von KI-Funktionen an betriebsspezifische Anforderungen.
(2) Umfang, Zeitrahmen und Vergütung individueller Leistungen werden in einem gesonderten Angebot vereinbart.
(3) Individuell erstellte Templates und Konfigurationen werden Bestandteil der SaaS-Nutzung des Kunden. Ein exklusives Nutzungsrecht daran besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 15 Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf höhere Gewalt, Pandemien, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, Störungen der Internet-Infrastruktur oder Ausfälle wesentlicher Drittanbieter (z. B. Meta/WhatsApp, Cloud-Hosting-Provider) zurückzuführen sind. Die Pflichten der Parteien ruhen für die Dauer der Störung.
§ 16 Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden namentlich als Referenzkunden zu nennen (z. B. auf der Website, in Präsentationen oder Marketingmaterialien), sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich widerspricht.
§ 17 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB anzupassen, sofern dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
WECAVIS LLC
2880 W Oakland Park Blvd, Suite 225C – Oakland Park, FL 33311, USA
[email protected] – wecavis.com – +49 (0) 155 670 079 48